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   KG, 20.08.2004 - 14 U 346/02   

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https://dejure.org/2004,10416
KG, 20.08.2004 - 14 U 346/02 (https://dejure.org/2004,10416)
KG, Entscheidung vom 20.08.2004 - 14 U 346/02 (https://dejure.org/2004,10416)
KG, Entscheidung vom 20. August 2004 - 14 U 346/02 (https://dejure.org/2004,10416)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beteiligung an einer Erwerbergesellschaft nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft; Anwendbarkeit der Grundsätze der Prospekthaftung auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Prospektverantwortlichen gemachten Angaben bei geschlossenen ...

  • Judicialis

    ZPO § 546

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276; ZPO § 546
    Verletzung der Aufklärungspflicht; Prospekthaftung - Zu den Ansprüchen des Gesellschafters einer BGB -Gesellschaft - geschlossener Immobilienfonds - wegen eines Fehlers im Verkaufsprospekt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prospekthaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

    Auszug aus KG, 20.08.2004 - 14 U 346/02
    Änderten sich diese Umstände nach der Herausgabe des Prospekts, so haben die Verantwortlichen davon durch Prospektberichtigung oder durch entsprechende Hinweise bei Abschluss des Vertrags Mitteilung zu machen (BGH NJW 1993, 2865, NJW 2002, 1771).
  • BGH, 13.03.2003 - III ZR 299/02

    Wirksamkeit einer Provisionsvereinbarung mit dem Verwalter

    Auszug aus KG, 20.08.2004 - 14 U 346/02
    Dass die Kläger auch bei zutreffender Aufklärung über die höheren Zwischenfinanzierungskosten eine positive Beitrittsentscheidung getroffen hätten, macht die Beklagte zu 3) selbst nicht substantiiert geltend und ist auch sonst angesichts der zahlreichen Beteiligungsmöglichkeiten an geschlossenen Immobilienfonds nicht ersichtlich, so dass nach der Lebenserfahrung anzunehmen ist, dass die Kläger bei sachgerechter Aufklärung ein anderes Anlageprojekt gewählt oder auf eine entsprechende Anlage ganz verzichtet hätten (BGH NJW 2003, 1393).
  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 280/98

    Prospekthaftung wegen unrichtiger Angaben über die Verwendung angelegter Gelder

    Auszug aus KG, 20.08.2004 - 14 U 346/02
    Dass gerade dieser Prospektfehler zum Scheitern des Projekts geführt hat, ist nicht erforderlich (BGH NJW 2000, 3346), weil der Anlageentschluss regelmäßig das Ergebnis einer Gesamtentscheidung darstellt, bei der alle Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen werden.
  • BGH, 11.12.2001 - KZB 12/01

    LDL-Behandlung; Gerichtliche Zuständigkeit für bereits bei den ordentlichen

    Auszug aus KG, 20.08.2004 - 14 U 346/02
    Da sie die Höhe des ihnen entstandenen Schadens vor einer Auseinandersetzung der Gesellschaft gegenwärtig noch nicht beziffern können, steht den Klägern angesichts der drohenden kurzen Verjährungsfrist ihrer Ansprüche (vgl. hierzu NGH NJW 2002, 1351 m.w.N.) das erforderliche Feststellungsinteresse zu, § 256 ZPO.
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